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   OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23   

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https://dejure.org/2023,26607
OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23 (https://dejure.org/2023,26607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2023 - 21 W 11/23 (https://dejure.org/2023,26607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 21 W 11/23 (https://dejure.org/2023,26607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Eigeninteresse, keine Nebenintervention! (IBR 2024, 52)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23
    Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, stellt dagegen lediglich einen Umstand dar, der ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei zu erklären vermag (BGH NZG 2018, 1151; BGH NJW 2016, 1018, 1019).

    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH NJW 2016, 1018, 1019).

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23
    Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, stellt dagegen lediglich einen Umstand dar, der ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei zu erklären vermag (BGH NZG 2018, 1151; BGH NJW 2016, 1018, 1019).

    Liegt das Interesse des Nebenintervenienten nur darin, durch den Erfolg der Klage die Vermögenssituation der Klägerin zu verbessern, um z.B. dadurch eine Erhöhung des Wertes ihres Gesellschaftsanteils bzw. eine höhere Gewinnausschüttung zu erreichen, begründet auch dies lediglich ein rein wirtschaftliches Interesse und kein die Nebenintervention rechtfertigendes rechtliches Interesse (BGH NZG 2018, 1151, 1152; OLG München, NZG 2022, 1548, 1549).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23
    Deshalb ist eine ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung keine Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Beschwerdegericht (BGH NJW-RR 2017, 707, 708).
  • OLG München, 02.06.2022 - 7 W 578/22

    Unzulässigkeit der Nebenintervention bei rein wirtschaftlichem Interesse

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23
    Liegt das Interesse des Nebenintervenienten nur darin, durch den Erfolg der Klage die Vermögenssituation der Klägerin zu verbessern, um z.B. dadurch eine Erhöhung des Wertes ihres Gesellschaftsanteils bzw. eine höhere Gewinnausschüttung zu erreichen, begründet auch dies lediglich ein rein wirtschaftliches Interesse und kein die Nebenintervention rechtfertigendes rechtliches Interesse (BGH NZG 2018, 1151, 1152; OLG München, NZG 2022, 1548, 1549).
  • OLG Köln, 24.05.2005 - 22 U 184/04

    Rechtliches Interesse des Streithelfers; Berechtigung des im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23
    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist dabei zwar weit auszulegen; ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt aber nicht, so dass beispielsweise der Streitbeitritt eines Dritten, der gegen die klagende Vermieterin im Innenverhältnis einen Anspruch auf Auskehrung von Mieteinnahmen zu haben behauptet, unwirksam ist, weil dessen Ansprüche im Innenverhältnis rechtlich nicht berührt werden (OLG Köln, Urteil v. 24.5.2005, 22 U 184/04, BeckRS 2006, 764).
  • OLG Hamm, 11.10.2006 - 12 U 115/05

    Finanzierungsleasing; Vertragspartner des Kaufvertrages beim

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23
    Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages wird nämlich als notwendige Folge der leasingtypischen Abtretungskonstruktion dem Leasingvertrag die Geschäftsgrundlage entzogen mit der Folge, dass auch der Leasingvertrag rückabzuwickeln ist (OLG Hamm, Urteil v. 11.10.2006, 12 U 115/05, BeckRS 2007, 238).
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